Die neue GOÄ bringt nicht nur ein neues Leistungsverzeichnis und neue Prüfregeln mit sich. Sie verändert auch:
die Systemlandschaft: neue Formate, neue Schnittstellen, neue Validierungen.
die internen Prozesse: von der Einreichung über die Fallanlage bis zur Auszahlung und Leistungsstatistik.
die Anforderungen an die Sachbearbeitung: neue Positionen, neue Begründungssystematiken, neue Prüfbilder.
die Kommunikation mit Versicherten und Leistungserbringern: z. B. durch neue Rechnungsformulare oder geänderte Leistungsbezeichnungen.
die Datenhaltung und -auswertung: z. B. für PZN, OPS-Schlüssel, Versorgungskennzeichen oder digitale Leistungsformen.
die Integration von externen Diensten: wie Rezeptprüfungen, Datenpools, Abgleichdienste oder regulatorische Quellen.
die Produktgestaltung: da neue Leistungsarten, Zuschlagssysteme oder Sachkostenstrukturen Einfluss auf die Tarife und Bedingungen nehmen können.
Unser Ansatz endet nicht bei der Umsetzung eines Regelwerks. Er beginnt dort. Wir denken die Automatisierung von Prozessen konsequent zu Ende – mit klaren Regeln, maschinenlesbaren Formaten, lernfähigen Systemen und einem End-to-End-Ansatz von der Einreichung bis zur Leistungsauszahlung.
Was das bedeutet?
Die neue GOÄ ist kein IT-Projekt. Es ist ein Veränderungsprozess, der die DNA Ihres Leistungsbereichs berührt. Genau deshalb braucht es jemanden, der nicht nur versteht, wie man eine Gebührenordnung technisch umsetzt – sondern warum sie in der Praxis funktioniert oder eben nicht.
Wir stehen dafür, diese Umsetzung mit Ihnen gemeinsam zu gestalten – strukturiert, fachlich fundiert, iterativ und nah an Ihrem Geschäft. Ob im Rahmen eines strategischen Transformationsprojekts oder als gezielte Beratung zur Umsetzung einzelner Themenbereiche – wir sind bereit.