Was bedeutet das nun für die Akteure im PKV-Markt – insbesondere für Versicherer, Sachbearbeiter:innen und Systemverantwortliche? In erster Linie: Die Weichen werden jetzt gestellt. Denn auch wenn der politische Prozess noch andauert, liegen die inhaltlichen Grundzüge der neuen GOÄ längst auf dem Tisch – und diese bedeuten nichts weniger als einen strukturellen Paradigmenwechsel in der privatärztlichen Vergütung.
Die neue GOÄ überarbeitet das bekannte System der Steigerungsfaktoren. Leistungen werden künftig mit einem fixen Preis kalkuliert, bei Bedarf ergänzt um medizinisch begründete Zuschläge. Analogziffern, bisher ein häufiger Ausweg bei nicht klar kodifizierten Leistungen, werden durch ein deutlich erweitertes Leistungsverzeichnis ersetzt bzw. ergänzt. Telemedizin, ePA-Nutzung und DiGA-Verordnungen werden systematisch vergütungsfähig. Das gesamte Regelwerk ist damit nicht nur breiter, sondern auch spezifischer, transparenter und an den aktuellen Stand der Versorgung angepasst.
Mit der Einführung der neuen GOÄ entstehen neue Verantwortlichkeiten: Eine Gemeinsame Kommission aus Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern wird künftig regelmäßig über Anpassungen und Erweiterungen des Leistungsverzeichnisses entscheiden. Damit wird die Gebührenordnung dynamischer und anpassungsfähiger als bisher – aber auch pflegeintensiver für Systeme, die sie technisch umsetzen müssen.