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Was ist neu in der GOÄ? Erste Einblicke in die überarbeiteten Inhalte

Geschrieben von Lukas Bantle | 25.07.2025 12:11:46
Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird viele vertraute Konzepte neu strukturieren und gleichzeitig Raum für moderne Versorgungsrealitäten schaffen. Während der finale Wortlaut der neuen Regelungen noch in der politischen Prüfung liegt, zeichnen sich bereits jetzt klare inhaltliche Richtungen ab. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine erste Orientierung geben – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber mit dem klaren Ziel, die wichtigsten Entwicklungen frühzeitig verständlich zu machen.

Erste Themen im Überblick.

Ein zentrales Anliegen der neuen GOÄ ist es, die medizinische Realität moderner Arztpraxen besser abzubilden – fachlich, technisch und dokumentarisch. Schon heute lassen sich aus den bekannten Verlautbarungen folgende Entwicklungen ableiten:

Ein lebendes System – und wir bleiben dran.

Diese Liste ist bewusst nur ein erster Einblick in das, was kommt. Die finale GOÄ wird eine Vielzahl weiterer Änderungen mit sich bringen – sowohl im Detail einzelner Leistungen als auch in übergreifenden Strukturen. Was sich heute abzeichnet, kann sich im politischen Verfahren noch verändern. Und was heute noch nicht sichtbar ist, kann morgen entscheidend werden.

Deshalb haben wir bei ZABAS eine klare Verantwortung: Wir beobachten, analysieren und informieren – regelmäßig und fundiert. Unsere GOÄ-News auf der Homepage werden stetig erweitert, aktualisiert und mit praktischen Hinweisen ergänzt.

Wir begleiten Sie nicht nur mit einem Regelwerk, sondern mit einem tiefgreifenden Verständnis für die fachlichen Hintergründe, die betroffenen Prozesse und die konkreten Anforderungen Ihrer Sachbearbeitung.

 

Bleiben Sie informiert.

Ob Früherkennung, Digitalleistung oder Dokumentstruktur – mit ZABAS erhalten Sie nicht nur ein leistungsstarkes Prüfsystem, sondern einen Partner, der den Wandel der GOÄ mitdenkt und aktiv gestaltet. Unsere GOÄ-User Group wird diese Themen regelmäßig vertiefen. Tragen Sie sich gerne bereits jetzt bei uns ein – wir informieren Sie, sobald die erste Sitzung geplant ist.

Denn eines ist sicher: Die neue GOÄ verändert vieles. Mit ZABAS wird es für Sie einfacher.