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Was bedeutet die neue GOÄ für den gesamten Regulierungsprozess?

Geschrieben von Lukas Bantle | 25.07.2025 07:00:18
Die neue GOÄ ist mehr als nur ein aktualisiertes Leistungsverzeichnis – sie ist ein Umbruch in nahezu jedem Bereich der privatärztlichen Leistungsregulierung. Wer denkt, es handle sich lediglich um neue Gebührennummern oder ein paar zusätzliche Leistungen, unterschätzt die Tiefe der Reform. Für Versicherer bedeutet die neue GOÄ ein Transformationsprojekt, das sämtliche Schnittstellen und Prozesse berührt: von der Einreichung durch den Versicherten bis zur Abrechnung, von der Versorgung interner Systeme bis zur Kommunikation mit Ärzten, Kunden und Behörden.

 

Einreichung und App-Prozesse: Neue Daten, neue Formate.

Bereits am Anfang des Regulierungsprozesses greifen Änderungen. Die neue GOÄ bringt ein neues Rechnungsformular, das als maschinenlesbares Dokument strukturiert ist. Die Daten, die Versicherte mit ihren Rechnungen einreichen – ob über App, Portal oder Post – müssen inhaltlich und formal erweitert erfasst werden. Das betrifft nicht nur neue Pflichtfelder (z. B. Dauer, Sachkostenpositionen, Wegegeld), sondern auch eine neue Semantik in der Belegstruktur.

Für die Einreichungswege via App oder Webportal bedeutet das: Anpassung der Frontends, neue Validierungen, erweiterte Uploadstrukturen. Auch die Hintergrundprozesse zur Dokumentenklassifikation und Rechnungsanalyse müssen überarbeitet werden, um die neuen Strukturen korrekt zu erkennen und verarbeiten zu können.

 

Endkundenkommunikation und Abrechnungsschreiben: Neue Inhalte, neue Erklärungsbedarfe.

Die neue GOÄ wird auch in der Kundenkommunikation spürbar. Die klarere Definition von Leistungen und die neuen Ziffern, sowie Leistungsinhalte führen dazu, dass viele Kunden ihre Rechnungen anders interpretieren werden als bisher. Warum ist eine Leistung teurer als früher? Warum fehlt eine Position? Warum steht da plötzlich ein Zuschlag?

All das muss transparent und kundenverständlich erklärt werden. Das gilt für automatische Schreiben, aber auch für Auskunftsprozesse in der telefonischen oder schriftlichen Kundenbetreuung. Interne Schulungsunterlagen, Textbausteine, Erklärhilfen und FAQs müssen entsprechend vorbereitet werden.

 

Versorgung angeschlossener Systeme: Statistik, Data Warehouse, Tarife.

Versicherer verarbeiten GOÄ-Daten nicht nur in der Sachbearbeitung. Auch Statistik, Controlling, Vertragswesen, Produktentwicklung und Tarifkalkulation greifen auf diese Daten zurück. Die neue Struktur der GOÄ wirkt sich daher auch auf:


Hier ist sicherzustellen, dass die neuen Datenfelder durchgängig verarbeitet und richtig interpretiert werden – und zwar auch im Zusammenspiel mit der Alt-GOÄ, die übergangsweise weiterhin gültig bleibt.

 

Dokumente und Ablage: intern wie extern.

Die neue GOÄ verlangt neue Dokumenttypen – z. B. das neue maschinenlesbare Rechnungsformular – aber auch neue interne Dokumente. Dazu zählen:

Diese Dokumente müssen nicht nur erstellt, sondern auch versioniert, verwaltet und gepflegt werden – eine klare Herausforderung für Wissensmanagement und technische Dokumentation.