Was bedeutet die neue GOÄ für den gesamten Regulierungsprozess?

Die neue GOÄ ist mehr als nur ein aktualisiertes Leistungsverzeichnis – sie ist ein Umbruch in nahezu jedem Bereich der privatärztlichen Leistungsregulierung. Wer denkt, es handle sich lediglich um neue Gebührennummern oder ein paar zusätzliche Leistungen, unterschätzt die Tiefe der Reform. Für Versicherer bedeutet die neue GOÄ ein Transformationsprojekt, das sämtliche Schnittstellen und Prozesse berührt: von der Einreichung durch den Versicherten bis zur Abrechnung, von der Versorgung interner Systeme bis zur Kommunikation mit Ärzten, Kunden und Behörden.

 

Einreichung und App-Prozesse: Neue Daten, neue Formate.

Bereits am Anfang des Regulierungsprozesses greifen Änderungen. Die neue GOÄ bringt ein neues Rechnungsformular, das als maschinenlesbares Dokument strukturiert ist. Die Daten, die Versicherte mit ihren Rechnungen einreichen – ob über App, Portal oder Post – müssen inhaltlich und formal erweitert erfasst werden. Das betrifft nicht nur neue Pflichtfelder (z. B. Dauer, Sachkostenpositionen, Wegegeld), sondern auch eine neue Semantik in der Belegstruktur.

Für die Einreichungswege via App oder Webportal bedeutet das: Anpassung der Frontends, neue Validierungen, erweiterte Uploadstrukturen. Auch die Hintergrundprozesse zur Dokumentenklassifikation und Rechnungsanalyse müssen überarbeitet werden, um die neuen Strukturen korrekt zu erkennen und verarbeiten zu können.

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Datenmodell, Regelwerk und Verarbeitung: Viel mehr als nur Prüflogik.

Im Backend wird die Komplexität deutlich sichtbar. Die neue GOÄ ist detailreicher, spezifischer und verlangt eine wesentlich höhere Trennschärfe in der Leistungsprüfung. Das betrifft sowohl das Regelwerk als auch das zugrunde liegende Datenmodell. Neue Felder, neue Prüfmerkmale, neue Abhängigkeiten – all das muss in Systeme wie ZABAS integriert werden.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Versionierung und Pflege: Die Gemeinsame Kommission aus BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern wird die GOÄ künftig regelmäßig aktualisieren. Das bedeutet: neue Intervalle für die Einspielung von Änderungen, neue Anforderungen an Migrationslogiken, klare Prozesse zur Versionierung und Nachvollziehbarkeit.

 

Endkundenkommunikation und Abrechnungsschreiben: Neue Inhalte, neue Erklärungsbedarfe.

Die neue GOÄ wird auch in der Kundenkommunikation spürbar. Die klarere Definition von Leistungen und die neuen Ziffern, sowie Leistungsinhalte führen dazu, dass viele Kunden ihre Rechnungen anders interpretieren werden als bisher. Warum ist eine Leistung teurer als früher? Warum fehlt eine Position? Warum steht da plötzlich ein Zuschlag?

All das muss transparent und kundenverständlich erklärt werden. Das gilt für automatische Schreiben, aber auch für Auskunftsprozesse in der telefonischen oder schriftlichen Kundenbetreuung. Interne Schulungsunterlagen, Textbausteine, Erklärhilfen und FAQs müssen entsprechend vorbereitet werden.

 

Versorgung angeschlossener Systeme: Statistik, Data Warehouse, Tarife.

Versicherer verarbeiten GOÄ-Daten nicht nur in der Sachbearbeitung. Auch Statistik, Controlling, Vertragswesen, Produktentwicklung und Tarifkalkulation greifen auf diese Daten zurück. Die neue Struktur der GOÄ wirkt sich daher auch auf:


Hier ist sicherzustellen, dass die neuen Datenfelder durchgängig verarbeitet und richtig interpretiert werden – und zwar auch im Zusammenspiel mit der Alt-GOÄ, die übergangsweise weiterhin gültig bleibt.

 

Dokumente und Ablage: intern wie extern.

Die neue GOÄ verlangt neue Dokumenttypen – z. B. das neue maschinenlesbare Rechnungsformular – aber auch neue interne Dokumente. Dazu zählen:

Diese Dokumente müssen nicht nur erstellt, sondern auch versioniert, verwaltet und gepflegt werden – eine klare Herausforderung für Wissensmanagement und technische Dokumentation.

Die neue GOÄ ist kein Update – sie ist ein Systemwechsel.

 

Versorgungsprozesse und medizinische Services.

Die neue GOÄ legt den Fokus stärker auf sprechende Medizin, Vorsorge und Digitalisierung. Das bedeutet auch: Neue Versorgungspfade, die tariflich oder organisatorisch abgebildet werden müssen – z. B. neue telemedizinische Angebote, digitale Konsultationen, oder Kombinationen aus persönlicher und digitaler Versorgung.

Hier sollten Versicherer prüfen, wie bestehende Prozesse (z. B. Antragsprüfung, Genehmigung, Leistungsfreigabe) angepasst werden müssen – und welche neuen Prozesse (z. B. bei DiGA-Verordnungen oder ePA-Nutzung) aufgebaut werden sollten.

 

Fazit: Die neue GOÄ ist ein Systemprojekt – und wir unterstützen Sie dabei.

Mit ZABAS bieten wir nicht nur ein hochflexibles Regelwerkssystem zur Leistungsprüfung, sondern begleiten Sie auch bei der strukturellen Umstellung aller betroffenen Abläufe. Unser Ziel ist klar: Wir schaffen mit Ihnen gemeinsam die Grundlage, die neue GOÄ proaktiv, sicher und effizient umzusetzen. In den kommenden Monaten werden wir jeden der genannten Bereiche im Detail beleuchten – und zeigen, wie Sie sich optimal vorbereiten können. Bleiben Sie informiert – wir halten Sie auf dem Laufenden.

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