Der aktuelle Stand der neuen GOÄ – Was bisher geschah und was jetzt bevorsteht.

Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist eines der bedeutendsten Vorhaben im deutschen Gesundheitswesen der letzten Jahrzehnte. Seit über 30 Jahren – genauer: seit der letzten umfassenden Anpassung im Jahr 1996 – war eine Modernisierung überfällig. Medizinische Entwicklungen, digitale Versorgung, telemedizinische Leistungen, neue Untersuchungsverfahren: All das fand bislang nur unzureichend Abbildung im geltenden Regelwerk der privatärztlichen Abrechnung.
AdobeStock_629603644_hoch_kl

Nach jahrelangen Gesprächen, Entwürfen, Rückzügen und politischen Blockaden wurde im Mai 2025 ein Meilenstein erreicht. Der 129. Deutsche Ärztetag stimmte der neuen GOÄ mit breiter Mehrheit zu. Vorausgegangen war eine intensive Verhandlungsphase zwischen der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband, begleitet von einem monatelangen Clearingverfahren, in dem über 165 ärztliche Fachgesellschaften ihre Bewertungen und Änderungswünsche einbrachten. Insgesamt flossen über 300 Korrekturen in den finalen Entwurf ein, der schließlich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur weiteren Prüfung übergeben wurde.

 

Damit ist die GOÄ-Reform nun im politischen Raum angekommen. Das Bundesgesundheitsministerium muss auf Grundlage des Entwurfs entscheiden, ob – und wenn ja, wie – das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Dabei steht zunächst die juristische und wirtschaftliche Prüfung durch ein unabhängiges Institut an. Im Anschluss ist ein Kabinettsbeschluss notwendig, gefolgt von der Zustimmung des Bundesrates. Erst nach diesem Prozess kann die neue GOÄ in Kraft treten. Auch wenn es noch keinen offiziellen Zeitplan gibt, gehen viele Beobachter von einem Inkrafttreten frühestens im Jahr 2027 aus.

 

Was sich für Versicherer und Systeme jetzt ändert.

Was bedeutet das nun für die Akteure im PKV-Markt – insbesondere für Versicherer, Sachbearbeiter:innen und Systemverantwortliche? In erster Linie: Die Weichen werden jetzt gestellt. Denn auch wenn der politische Prozess noch andauert, liegen die inhaltlichen Grundzüge der neuen GOÄ längst auf dem Tisch – und diese bedeuten nichts weniger als einen strukturellen Paradigmenwechsel in der privatärztlichen Vergütung.

Die neue GOÄ überarbeitet das bekannte System der Steigerungsfaktoren. Leistungen werden künftig mit einem fixen Preis kalkuliert, bei Bedarf ergänzt um medizinisch begründete Zuschläge. Analogziffern, bisher ein häufiger Ausweg bei nicht klar kodifizierten Leistungen, werden durch ein deutlich erweitertes Leistungsverzeichnis ersetzt bzw. ergänzt. Telemedizin, ePA-Nutzung und DiGA-Verordnungen werden systematisch vergütungsfähig. Das gesamte Regelwerk ist damit nicht nur breiter, sondern auch spezifischer, transparenter und an den aktuellen Stand der Versorgung angepasst.

Mit der Einführung der neuen GOÄ entstehen neue Verantwortlichkeiten: Eine Gemeinsame Kommission aus Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern wird künftig regelmäßig über Anpassungen und Erweiterungen des Leistungsverzeichnisses entscheiden. Damit wird die Gebührenordnung dynamischer und anpassungsfähiger als bisher – aber auch pflegeintensiver für Systeme, die sie technisch umsetzen müssen.

Die neue GOÄ ist mehr als eine Reform – sie ist ein Wendepunkt für Prozesse, Vergütung und Versorgung.

Wenn das Gesetz verabschiedet wird, folgt die nächste kritische Phase: Die Implementierung in der Praxis. Versicherer müssen ihre Prozesse, Regelwerke und Prüflogiken auf die neue GOÄ umstellen – das betrifft sowohl die fachliche Prüfung ärztlicher Leistungen als auch die technischen Infrastrukturen zur Verarbeitung der neuen Rechnungsformate. Auch auf Seiten der ärztlichen Abrechnung, der Versichertenkommunikation und der Leistungsabrechnung wird es Anpassungsbedarf geben. Schulungen, Produktschulungen, Tarifanpassungen und Übergangsregelungen werden notwendig. Besonders brisant: Alte und neue GOÄ werden voraussichtlich parallel existieren, da es Übergangsfristen für Altverträge und Rechnungen nach altem Recht geben dürfte.

 

Unser Ziel: Frühzeitig passende Lösungen bieten.

Wir bereiten uns auf all diese Entwicklungen bereits vor. Unser Ziel ist es, unseren Kunden frühzeitig Lösungen an die Hand zu geben – fachlich fundiert, technisch robust, kundenindividuell adaptierbar.

Weitere Blogbeiträge

Das könnte ihnen auch gefallen.

Mask group (77)

Blogartikelname

In der heutigen digitalen Welt steigt die Bedrohung durch Betrug im Bereich der privaten Krankenversicherung...

Mask group (77)

Blogartikelname

In der heutigen digitalen Welt steigt die Bedrohung durch Betrug im Bereich der privaten Krankenversicherung...

Mask group (77)

Blogartikelname

In der heutigen digitalen Welt steigt die Bedrohung durch Betrug im Bereich der privaten Krankenversicherung...

Sie wollen wissen, was wir leisten?