Meilenstein erreicht: Offizielle Entwurfsfassung der neuen GOÄ veröffentlicht.
Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte („neue GOÄ“) wurde seitens der Ärzteschaft und den Vertretern der privaten Krankenversicherungen nach gemeinsamer Abstimmung im Jahr 2025 offiziell an die Politik übergeben. Am 16.01.2026 wurde diese Entwurfsfassung nun auch frei zugänglich veröffentlicht. Die Wahrscheinlichkeit einer zeitnahen Umsetzung ist damit so hoch wie nie zuvor.
Mit ZABAS® als Software für die Leistungsregulierung sind Sie für diese umfassende Reform optimal aufgestellt und werden durchgängig von uns unterstützt.
Die Veröffentlichung der offiziellen Entwurfsfassung markiert den entscheidenden Startschuss, um die theoretischen Vorgaben der Reform endlich in eine automatisierte Praxis zu übersetzen, wofür ZABAS® als Plattform bereits grundlegend konzipiert wurde. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die sichere Versionierung, die einen sauberen Parallelbetrieb im System sicherstellt. So können Leistungen, die vor dem noch festzulegenden Stichtag erbracht wurden, weiterhin nach der bisherigen GOÄ abgerechnet werden, während neue Leistungen bereits rechtssicher nach dem neuen Recht verarbeitet werden.
Möglicherweise analysieren Sie derzeit ebenfalls, welche Konsequenzen dies für Ihre Organisation hat: Die grundlegende Anpassung des Gebührenrahmens greift substanziell in bestehende Kosten- und Tariflogiken ein und wirkt sich zugleich direkt auf etablierte Prozesse aus, was mit zusätzlichen Aufwänden einhergeht. Entsprechend stellen sich auch für die weitere Steuerung Ihrer Leistungsprozesse zentrale Fragen:
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Sind Automatisierungs- und Kürzungsquoten unter den neuen Rahmenbedingungen für Sie weiterhin verlässlich gewährleistet?
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Lässt sich Ihre bestehende Regulierungsstrategie fortführen und somit das Leistungsversprechen gegenüber Ihren Versicherten verlässlich aufrechterhalten?
Wie organisieren Sie Ihre Leistungsbearbeitung effizient und reibungslos im parallelen Betrieb von bisheriger und neuer Gebührenordnung?
GLOBAL SIDE: Ihr perfekter Partner in der Transformation.
Im ZABAS® Standard-Modul GOÄ integrieren wir die neue GOÄ vollständig. ZABAS® bietet Ihnen damit eine belastbare Grundlage, um Ihre Leistungsregulierung auch unter den neuen Rahmenbedingungen effizient, regelbasiert und zukunftssicher auszurichten. Entsprechende Updates inklusive Standardregelwerk stellen wir mit dem ZABAS® Standard-Modul GOÄ kostenfrei zur Verfügung.
Zudem garantieren wir die parallele Verarbeitung von Belegen in ZABAS® nach aktueller GOÄ so lange wie nötig, jedoch mindestens für weitere 5 Jahre nach Einführung der neuen GOÄ.
Selbstverständlich schließt dies auch zugehörige Schnittstellen und lizensierte und genutzte Lösungen mit ein, die möglicherweise ebenfalls von der Novellierung betroffenen sind, wie GOÄ Basistarif, GOÄ Notlagentarif, GOZ, GOZ Basistarif, GOZ Notlagentarif, GEBÜH, PRIKO Kostenerstattung, ZABAS® TARIF (Zusatz), ZABAS® MAX, ZABAS® ANALYSE, ZABAS® VERIFY, MINERVA DETECTION sowie ZABAS® VVA.
Wie geht es weiter?
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Haben Sie ZABAS® GOÄ bereits lizensiert? Dann gilt unser verbindliches Versprechen als GLOBAL SIDE, Ihre Leistungsregulierung auch unter der neuen GOÄ zu 100 % auf Basis unserer bewährten Standards zu unterstützen.
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Eine Erweiterung Ihrer bestehenden ZABAS® Installation um das GOÄ-Modul kann im Rahmen eines klar strukturierten Einführungsprojekts erfolgen und damit effizient und zeitnah umgesetzt werden. So schaffen Sie frühzeitig die erforderliche Grundlage für die Umsetzung der GOÄ-Reform.
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Noch im ersten Quartal 2026 stellen wir eine erste Version von ZABAS® mit der neuen GOÄ und dem zugehörigen Basisregelwerk bereit, so dass Ihre Teams ausreichend Zeit haben, sich auf Änderungen vorzubereiten.
Wir kommen aktiv und gezielt im Rahmen der bevorstehenden Umsetzungsschritte auf Sie zu.
Wenn Sie bis dahin Fragen haben sollten, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf.
Zur Abbildung und dem Mapping Ihrer bisherigen Regulierungsstrategie bieten wir begleitend Regelwerk-Workshops, regelmäßige User Groups, Webinare und weitere Informationsformate an.
Startschuss für die neue GOÄ: Automatisiert, versioniert, zukunftssicher.
Der Zeitplan: Verantwortung beim Ministerium.
Obwohl die Entwurfsfassung nun vorliegt, gibt es weiterhin keinen offiziellen Termin für das Inkrafttreten. Die Verantwortung liegt hier beim Bundesgesundheitsministerium (BMG), welches für Mitte 2026 einen Regelungsentwurf vorlegen möchte. Dies bestätigt die Einschätzung, dass ein operativer Start frühestens im Jahr 2027 realistisch ist.
Der Entwurf hat sie noch nicht erreicht? Dann laden Sie das offizielle Dokument gleich hier runter.