Die neue GOÄ nimmt Gestalt an – und wir haben sie im Blick
06.08.2026
Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bleibt weiterhin eines der wichtigsten Themen für die Privatliquidation. Nachdem der 129. Deutsche Ärztetag im Mai 2025 dem gemeinsamen Entwurf von Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband zugestimmt hatte, ist im Juli 2026 eine überarbeitete Fassung an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt worden. Grund genug, einmal einzuordnen, was sich zwischen dem ersten und dem zweiten Entwurf verändert hat und warum das für die tägliche Abrechnungspraxis relevant ist.
Vom ersten zum zweiten Entwurf: Was ist neu?
Der ursprüngliche, 2025 konsentierte Entwurf war die Grundlage für die Novellierung. Die im Juli 2026 vorgelegte, gegenüber dem Vorjahr deutlich gewachsene Fassung, enthält zahlreiche Aktualisierungen. Ausgangspunkt sind dabei Vorschläge der ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften. Zu den wesentlichen Unterschieden zählen unter anderem:
Im Rechtsteil:
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Der bislang vorgesehene Stichtag für Analogabrechnungen entfällt.
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Bei Beratungsleistungen muss künftig nicht mehr die exakte Behandlungsdauer minutengenau angegeben werden, sondern nur noch die in der Leistungslegende genannte Mindestdauer.
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Das Rechnungsformular wurde grundlegend überarbeitet: Die Vergütung wird künftig übersichtlich in Tabellenform dargestellt, farblich wird zwischen Pflicht- und optionalen Angaben unterschieden.
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Die Telematikinfrastruktur soll künftig als zusätzlicher Weg zur Rechnungserstellung möglich sein.
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Wegegeld und Reiseentschädigung wurden deutlich angehoben.
Im Gebührenverzeichnis:
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Neue Leistungen wurden aufgenommen, etwa zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), zum geriatrischen Screening, zur Beratung bei klimakterischen Beschwerden, zu robotisch assistierten Operationen und zu neueren diagnostischen Verfahren wie Liquid Biopsy oder LC-OCT.
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Einzelne Kapitel, etwa Liposuktion, Schlaflabor-Leistungen oder Labormedizin, wurden neu strukturiert und in der Bewertung angepasst.
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Da an vielen Stellen Leistungen eingefügt wurden, hat sich in einigen Kapiteln die komplette Nummerierung verändert, inklusive einer neuen Zuordnung der Zuschläge.
Ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 1. Januar 2028 gilt aus Sicht von BÄK und PKV-Verband weiterhin als realistisch. Bis dahin muss das Bundesministerium für Gesundheit noch einen Referentenentwurf vorlegen, dem ein formelles Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren folgt.
Wir haben das im Blick!
Diese Entwicklungen verfolgen wir kontinuierlich. Wir analysieren den aktuellen Entwurf im Detail und passen Prozesse und Leistungen entsprechend an.
Ihre Fragen live diskutieren: Produktsprechstunde am 04.09.2026
Damit Sie zur neuen GOÄ nicht nur informiert, sondern auch gut vorbereitet sind, laden wir Sie herzlich zu unserer Produktsprechstunde zur neuen GOÄ am 04.09.2026 ein. Eine Einladung hierfür folgt in Kürze.
Gerne können Sie Ihre Fragen bereits vorab an neuegoae@globalside.com senden – so können wir uns optimal vorbereiten und gezielt auf Ihre Themen eingehen.