FAQ aus der Community

Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bringt zahlreiche Änderungen mit sich – und ebenso viele Fragen. Was genau ändert sich für Sie als Ärztin oder Arzt? Welche Auswirkungen hat die Reform auf Honorare, Abrechnung und den Praxisalltag?

Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur neuen GOÄ – kompakt, praxisnah und verständlich aufbereitet. Ob Sie sich einen schnellen Überblick verschaffen oder einzelne Themen vertiefen möchten: Hier erhalten Sie Klarheit darüber, was die neue GOÄ für Sie bedeutet und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.

 

Aktuell können wir die endgültigen Anpassungen erst festlegen, sobald die offiziellen Inhalte veröffentlicht sind (u. a. Leistungstabelle/Verzeichnis). Auf Basis des maschinenlesbaren Rechnungsformulars zeichnen sich jedoch folgende Richtungen ab:

  • Versionierung/Flag „GOÄNeu“ im Payload, damit Aktuelle-/Neu-GOÄ technisch sauber unterscheidbar sind.
  • Positions-Erweiterungen:
    • Präfix für Verlangensleistungen (Kennzeichnung auf Positionsebene).
    • Begründung/Faktorgrund pro Position (separates Feld, nicht nur als Freitext in der Summe).
  • Optionale OP-/Prozedurangaben: OPS-Codes könnten mitübergeben werden, sofern vorhanden/erforderlich.
  • Tabellarische Bereiche: strukturierte Übergabe von Sachkosten sowie Wegegeld/Reise (zeilenweise mit Datum, Menge/Entfernung, Betrag, ggf. Abwesenheitsdauer/Verkehrsmittel).

Im Output geben wir diese Informationen auch wieder nach außen. An Regulierungsergebnisse im allgemeinen ändert sich nichts.

Aktuell keine endgültige Antwort – das hängt von der offiziellen Veröffentlichung und einem klaren Stichtag ab. Denkbar sind zwei Wege:

  • Einfach & pragmatisch: Zuordnung über Rechnungs-/Leistungsdatum anhand eines verbindlichen Stichtags (Aktuell vor, Neu nach Stichtag).
  • Komplex & robust: Mehrkriterielle Erkennung (z. B. Formular-Layout Anlage 2, Felder wie Präfix „Verlangensleistung“, OPS, tabellarische Sachkosten/Wegegeld).

Ja – und zwar besser als je zuvor. Das künftig stärker zuschlagsorientierte System ist prädestiniert für eine regelbasierte, fein granulare Steuerung. Genau hier spielt ZABAS seine Stärken aus:

  • Granular statt pauschal: Zuschläge lassen sich zielgenau je Leistung, Abschnitt oder Kontext (Zeit, Ort, Begründung, Häufigkeit) regeln.
  • Alle bekannten Regelbausteine verfügbar: Kombinationen „nur mit/ nicht mit“, Einmaligkeit, Reihenfolge, Mindestangaben/Begründung, Kontextbedingungen – alles wie gewohnt konfigurierbar.
  • Nebeneinander-Berechnungen exakt steuern: Mehrere Zuschläge pro Position können klar definiert und transparent geprüft werden (keine Grauzonen).
  • Weniger Willkür, mehr Nachvollziehbarkeit: Die frühere „Steigerungsfreiheit“ weicht prüfbaren Kriterien – Entscheidungen werden einheitlich, reproduzierbar und erklärbar.
  • Regelwerk aus einer Hand: Wir liefern ein geeignetes Standard-Regelwerk, das die Zuschlagssystematik strukturiert abbildet und sich kundenspezifisch schärfen lässt.

Kurz: Nein, derzeit nicht geplant. Wir setzen weiterhin konsequent auf konfigurierbare Lösungen, damit Änderungen ohne Produkt-Release auskommen.

  • Vor dem Go-Live stellen wir alle benötigten Regelbausteine für die neuen Vorgaben bereit.
  • Inhaltliche Änderungen (z. B. neue/angepasste Bewertungen, Zulässigkeiten) spielen wir über das Regelwerk und Datenlieferungen ein – ohne Produkt-Upgrade.
  • Sollten durch häufige GEKO-Beschlüsse strukturelle Änderungen anfallen (z. B. neue Datenfelder, Schnittstellenformate), informieren wir aktiv und planen gemeinsam ein Release.
  • Für den laufenden Betrieb sind Aktualisierungsjobs einzurichten; wir unterstützen gern – empfehlen aber ausdrücklich unser Update-Standard-Verfahren für automatisierte, versionierte und auditierbare Einspielungen.

Aktuell ist nicht bekannt, ob der PKV-Verband ein Regelwerk oder nur eine fachliche Übersicht/Leitlinie veröffentlichen wird.

Ja, zum Teil. Auch wenn derzeit keine Details offiziell veröffentlicht sind, ist absehbar, dass zahnärztliche Abrechnungen – insbesondere bei MKG (Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie) sowie in bestimmten allgemeinärztlichen Leistungen/Laborkonstellationen – weiterhin GOÄ-Positionen nutzen. Damit ist die neue GOÄ für Teilbereiche zahnärztlicher Rechnungen relevant.

Wir bleiben beim bewährten Look & Feel und machen die neue Belegart für Arztrechnungen (GOÄNeu) sowohl in der bestehenden ZABAS-Regulierungskomponente als auch in unserer Neuentwicklung „Leistungssystem ZABAS MAX“ verfügbar.

Nein. Aktuelle und neue GOÄ dürfen nicht in einer einzigen Rechnung gemischt werden. Mit Inkrafttreten der neuen GOÄ sind alle Leistungen ab Stichtag nach der neuen Ordnung abzurechnen; Leistungen vor dem Stichtag bleiben nach aktueller GOÄ abzurechnen – jeweils getrennt nach Leistungsdatum.

Praktisch heißt das: Enthält ein Behandlungsfall Leistungen vor und nach dem Stichtag, sind zwei getrennte Rechnungen zu erstellen (eine Aktuelle-GOÄ, eine Neu-GOÄ). Eine Vermischung innerhalb eines Belegs ist nicht zulässig und führt zu Abrechnungsproblemen.

Ja. Wir stellen ein umfassendes Standardregelwerk auf Basis der Gebührenordnung bereit. Jede Kundin/jeder Kunde kann sich aus diesem Regel-Pool bedienen und daraus ein individuelles Regelwerk zusammenstellen. Die Regelwerksbausteine stehen wie gewohnt zur Verfügung.

Wir empfehlen, das Standardregelwerk gemeinsam in der User Group zu sichten und zu verfeinern. Bitte beachten Sie: Unternehmensspezifika (z. B. Leistungsarten-Policies, Tarifregeln, Beihilfevorschriften) erfordern meist zusätzliche kundenspezifische Regeln. Unser Consulting-Team unterstützt Sie dabei, diese Vorgaben sauber und transparent in Ihr Regelwerk zu integrieren.

Das meiste der Umstellung fangen wir über Standard & Wartung ab. Zusätzliche Kosten entstehen dort, wo kundenspezifische Arbeiten nötig sind oder optionale Services/Module hinzukommen.

1. Im Standard/Wartung enthalten (keine Zusatzkosten)

  • Bereitstellung GOÄNeu-Grundlage (neue Abrechnungsordnung, Verzeichnis-Ablage, Basis-Prüfbausteine)
  • Inhaltliche GOÄ-Anpassungen, die sich rein konfigurations- und datenbasiert abbilden lassen (über Regelwerk/Datenlieferung)
  • UI-Ergänzungen für neue Felder in der Standard-Ansicht
  • Daten-/Regelwerksupdates im Rahmen des Standardumfangs (keine Produkt-Release-Pflicht für inhaltliche Änderungen)
  • Parallelbetrieb Aktuell/Neu (Versionierung) in der Standardlogik
  • Teilnahme an Info-Formaten (News, grundlegende Doku)

2. Typische Projekt-/Einmalkosten (scopeabhängig)

  • Unterstützung beim Regelwerk-Customizing (kundenspezifische Einstellungen und Konfigurationen, Tarife, Beihilfevorgaben, Texte)
  • Unterstützung bei Schnittstellenanbindung (Inbound/Outbound-Mapping, Partnerformate, DW/Reporting)
  • Inputmanagement-Tuning (OCR/Klassifikation, Heftung, Validierungs-/Fehlerprozesse)
  • Schulungen (Sachbearbeitung, Key-User, 2nd-Level), Arbeitsanweisungen/FAQ
  • Unterstützung bei Tests (Regression, Abnahme)
  • Unterstützung bei Rollout/Migration (Pilot → Wellen, Migrationsskripte, Hypercare)

3. Optionale Module/Erweiterungen

  • Update-Standard (empfohlen): Automatisierte, versionierte Einspielung von Daten/Regeln inkl. Change-Log & Validierung

Der offizielle Übergangsmodus ist noch nicht veröffentlicht. Fachlich ist jedoch von einem Parallelbetrieb auszugehen: Leistungen bis zum Stichtag nach aktueller GOÄ, Leistungen ab Stichtag nach neuer GOÄgetrennt je Rechnung.

Was heißt das für Sie und für ZABAS?

  • Beide Verzeichnisse bleiben verfügbar: Aktuelle und neue Gebührenordnung sind im System parallel hinterlegt (Versionierung/Gültigkeitszeiträume).
  • Saubere Zuordnung: Routing per Leistungsdatum (ggf. ergänzend Rechnungsdatum) und GOÄ-Flag im Beleg; Mischungen in einer Rechnung werden blockiert.
  • Bestandsfälle weiter bedienbar: Alte Rechnungen werden über die bestehenden Prozesse auch in den kommenden Jahren verarbeitet.
Ja. Wir greifen auf ein erfahrenes Ärztenetzwerk zurück, das uns beratend unterstützt.

Aktuell nein. Verfügbar sind im Wesentlichen der Paragraphenteil und ein mögliches maschinenlesbares Rechnungsformular. Der detaillierte Aufbau des Leistungsverzeichnisses und verbindliche Einzelregelungen liegen noch nicht offiziell vor.

Was heißt das für das Regelwerk?

  • Hohe Wiederverwendbarkeit: Wir gehen davon aus, dass sich viele Grundprinzipien an der aktuellen GOÄ orientieren. Daher können wir auf die breite Basis bestehender Regelwerksbausteine (über 1000 verschiedene) zurückgreifen.
  • Vorbereitung statt Vorwegnahme: Wir erstellen ein Regelwerk-Skeleton (Struktur, Versionierung, Prüfkategorien) und binden die neuen Felder aus dem Formular (z. B. Kennzeichen Verlangensleistung, positionsbezogene Begründung, Sachkosten-/Wegegeld-Tabellen) bereits technisch ein.
  • Sobald offiziell: Wenn die GOÄ Neu offiziell veröffentlicht ist, leiten wir neue Bausteine aus den verbindlichen Inhalten ab, ergänzen ggf. fehlende Prüflogik und liefern sie über Update-Standard aus (versioniert, auditierbar).

 

Kurz: Wir sind bestens auf die neue GOÄ vorbereitet.

Wir verfolgen und analysieren alle offiziell verfügbaren Veröffentlichungen fortlaufend und leiten daraus konkrete Produktmaßnahmen ab. Die Erstanalyse zeigt: Die Änderungen sind überwiegend inhaltlich, nicht fundamental strukturell. Das spielt den Stärken von ZABAS in die Karten: Unsere gebührenrechtlichen Prüf- und Regelwerksfähigkeiten passen sehr gut zur neuen GOÄ.

Was bereits geplant ist:

  • Artefakte & Technik: neue Belegart „Arztrechnung GOÄNeu“, Abrechnungsordnung GOÄNeu, Verzeichnis-Ablage, Wissensmanagement-Ansichten.
  • Regelwerk & Konfiguration: Aufbau eines Standard-Regelwerk-Skeletons (Versionierung, Prüfkategorien) – genau hier liegen die Stärken von ZABAS: konfigurierbar, nachvollziehbar, schnell erweiterbar.
  • Betriebsfähigkeit: Erweiterung der Standard-Schnittstellen; inhaltliche Updates liefern wir daten-/regelbasiert
  • Update-Standard: Vorbereitung für regelmäßige, versionierte Daten-/Regelwerksupdates inkl. Change-Log und Validierung.

 

Was bedeutet das für Sie?
Sie erhalten zügig eine passfähige Erstlösung auf Basis unseres Standards und können Ihr individuelles Regelwerk darauf aufsetzen, sobald auch ein Leistungsverzeichnis verfügbar ist. Struktur, Look & Feel und die positionsbezogene Regulierung bleiben vertraut – neue Inhalte bilden wir konfigurationsbasiert ab.

Up to date bleiben:
Wir empfehlen die Teilnahme an unseren User Groups – dort informieren wir regelmäßig über Fortschritt, Inhalte und nächste Schritte und nehmen Ihr Feedback direkt in die Weiterentwicklung auf.

Denkbar ja – vorbehaltlich Feldlage und Relevanz. Ob wir das PZN-Modul direkt einsetzen, hängt von Häufigkeit und Datenqualität der Sachkosten in GOÄ-Rechnungen ab. Dafür müssen Details vorab geklärt werden:

Was ist zu prüfen (Folgefragen):

  • Feldlage: Steht tatsächlich eine PZN in der Rechnung – oder nur Handelsname/Wirkstoff?
  • Regelwerkspfad: Läuft die Prüfung über das GOÄ-Regelwerk oder über das PZN-Modul (Rezeptlogik)?
  • Verarbeitungsform: Prüfen wir inline je Position oder als eigene Belegart/Anhang
    • Führt dies dann zu einer eigenne Abrechnung, da eigener Beleg?
  • Kommunikation: Welche Begründungstexte gehen an SB/Kunde bei Kürzung/Anforderung?

 

Mögliche Umsetzungspfade:

1. Light-Variante:

  • GOÄ-Sachkosten bleiben im Hauptbeleg; einfache Plausi (Menge/Preis/Belegpflicht) im GOÄ-Regelwerk.
  • PZN-Feld optional, keine tiefe Arzneimittelprüfung.

2. Hybrid:

  • GOÄ-Sachkosten werden inline erfasst, bei vorhandener PZN wird das PZN-Modul zur Validierung aufgerufen (Preis/Erstattungsfähigkeit).

3. Anhänge-Variante:

  • Eigener Beleganhang „Sachkosten/Arznei“ (analog Labor) mit vollem PZN-Workflow (Import, Regeln, Protokoll).
  • Ergebnis fließt zurück in den GOÄ-Beleg (Positionsentscheidung/Kürzungstext)?

 

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